Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner

Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner
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Rechtsanwalt Philipp Martens betreut in unserer Sozietät Mandate in den Bereichen des Öffentlichen Rechts.

Philipp Martens legte sein zweites juristisches Staatsexamen, nach Stationen bei der Bürgerschaftskanzlei der Hamburger Bürgerschaft und zwei international renommierten Kanzleien, die im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig sind, am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ab. Bereits während seines Studiums an den Universitäten Greifswald und Sankt Petersburg setzte er seinen Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Europarecht.

2014 wurde Philipp Martens als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst für die Kanzlei Streifler & Kollegen. Seit dem Jahr 2015 ist Philipp Martens Partner der Bierbach, Streifler & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB. 
2016 absolvierte Rechtsanwalt Philipp Martens die Ausbildung (DeutscheAnwaltAkademie) zum Mediator (§ 7 a BORA) und darf seit 2017 den Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" führen.

Rechtsanwalt Philipp Martens ist neben anderen Vereinsmitgliedschaften Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Berliner Anwaltvereins sowie des "Arbeitskreises Verwaltungsrecht in Berlin".

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Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Verwaltungsrecht
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20.04.2021 16:24

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01.07.2021 15:45

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21.06.2019 13:37

Rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften begründen im Regelfall die Annahme der Unzuverlässigkeit des Betroffenen, die die Erteilung einer Taxigenehmigung ausschließt - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
04.04.2014 15:28

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24.03.2010 10:14

Da das Eigentum oder ein vergleichbares Recht keine Voraussetzung für die Antragstellung der Baugenehmigung ist, ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch derjenige, der nicht Eigentümer ist, Bauherr sein kann -  Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin