Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2016 - 5 ARs 60/15

02.03.2016 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2016 - 5 ARs 60/15

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
5 ARs 60/15
vom
2. März 2016
in der Strafsache
gegen
wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
hier: Anfragebeschluss des 3. Strafsenats vom 3. September 2015
– 3 StR 236/15
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. März 2016 beschlossen:
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.
Sander Schneider König Berger Feilcke ECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0

21.05.2020 17:53

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 254/16 vom 20. Oktober 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1.: bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. zu 2.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 3.
21.05.2020 17:17

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 236/15 vom 15. November 2016 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. hier: Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG ECLI:DE:BGH:2
10.07.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 4/17 vom 10. Juli 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 52 Das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für den Erwerb einer früheren als auch

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10.07.2017 00:00

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